Mit der Veröffentlichung vom 15. April wurde bekannt, dass mit Beschluss vom 25. März (2 BvF 1/20) das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) in seiner Vollständigkeit für nichtig erklärt hat. Da das Mietrecht im bürgerlichen Gesetzbuch vollumfänglich geregelt ist und der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht hat, verfügt das Land Berlin über keine eigene Kompetenz zur gesetzlichen Gestaltung und hat mit dem MietenWoG Bln verfassungswidrig gegen die Regelungen des Grundgesetzes verstoßen, urteilten die Karlsruher Verfassungsrichter.
Der Berliner Senat hat angekündigt, Mieter finanziell zu unterstützen, wenn sie die anstehenden Nachzahlungen nicht leisten können. Für Hausverwalter dürfte auch interessant sein, ob es durch den Berliner Senat einen finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand gibt, der im Zusammenhang mit dem nun erwiesenermaßen unrechtmäßigen Mietendeckel entstanden ist.
Der nun gekippte Mietendeckel trat am 23. Februar 2020 ausschließlich in Berlin in Kraft. Hausfreund entwickelte entsprechende Funktionalitäten sowie ein Zusatzmodul, mit dem Hausverwalter zeitnah alle Anforderungen des MietenWoG umsetzen konnten. Dabei hatten die Mitarbeiter des Produktmanagements immer den unserer Meinung nach temporären Charakter des Gesetzes im Blick und die Option zur Rückabwicklung der Mietendeckel-Maßnahmen ist im Softwareentwurf des Zusatzmoduls grundsätzlich berücksichtigt.
Aktuell arbeitet das Entwicklerteam mit Hochdruck an den erforderlichen technischen Anpassungen, um den Mietendeckel vollumfänglich rückabwickeln zu können und dem Hausfreund-Anwender die wichtigsten Arbeiten im Bereich der Mieterinformation, Selektion der betroffenden Mietverhältnisse, Forderungsstellung und Auswertung abzunehmen. Obwohl die Rückabwicklung strukturell bereits im Hausfreund vorgesehen ist, benötigen wir dennoch einige Werktage, um diese Änderungen zu programmieren. Hinzu kommen ausführliche Tests, um unseren Kunden diese Änderungen in gewohnter Qualität zur Verfügung zu stellen.
Wie setzt Hausfreund diese Änderungen um?
Im Modul MietenWoG wird eine Funktion zur Rückabwicklung implementiert. innerhalb dieser Funktion können die betreffenden Häuser zur Rückabwicklung ausgewählt werden. Durch das Setzen eines Häkchens legen die Hausfreund-Anwender fest, ob Rückforderungen geltend gemacht werden sollen. Nach Durchlauf der Rückabwicklung sind die Wohnungsdaten wieder auf dem Niveau vor dem MietenWoG Bln. Die Rückforderungen werden im aktuellen Monat als Sondersoll eingebucht. Für ein Anschreiben an die Mieter ist ein Word-Musterbrief verfügbar, der an individuelle Bedürfnisse angepasst werden kann.
Der gleiche Ablauf wird zu den erfolgten Kappungen implementiert, welche neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt werden mussten, wenn die Bestandsmiete die Obergrenze übertraf. Auch hier werden alle Schritte zur Rückabwicklung automatisiert.
Bei Neuverträgen nach dem 22. Februar 2020, die eine sogenannte Schattenmiete enthalten, wird die Differenz zur Planmiete nachgefordert.
Das Update steht den Hausfreund-Kunden seit dem 14. Mai 2021 zur Verfügung.